Aktuelles
| Von der Bundesregierung eingebrachte Kürzungen beim Gründungszuschuss bleiben Nachdem der Vermittlungsausschuss bereits am Dienstag, 22.11.2011, keine Änderungsempfehlung zum Gründungszuschuss abgegeben hat, bleibt es bei den bekannten Regelungen, die der Bundestag hierzu im Oktober beschlossen hatte. Der Bundesrat stimmt daraufhin am Freitag, 25.11.2011 dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" ebenfalls zu: die Kürzungen beim Gründungszuschuss sind somit endgültig beschlossen. Das Gesetz wird noch dem Bundespräsidenten, der sich bis zum 02.12. im Ausland befindet, zur Unterschrift vorgelegt. Unmittelbar nach der Veröffentlichung treten die Kürzungen dann in Kraft. Man hätte sich einen schöneren Jahresausklang vorstellen können… |
"Der Tagesspiegel" gibt im Artikel vom 14.10.11, 17:23 Uhr reichlich Details zum Plan unserer Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen für die beabsichtigte Arbeitsmarktreform und der erfolgten Abstimmung im Bundesrat. Selbst innerhalb der CDU gibt es Gegenwind zum vorgelegten Gesetzentwurf, der dann auch prompt durchfiel. Jetzt muss der Vermittlungsausschuss aktiv werden und sich mit 3 arbeitsmarktpolitischen Themen beschäftigen: Gründungszuschuss für Arbeitslose – Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen – Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer ab 50.Hier gelangen Sie zum vollständigen Artikel. |
| Gesetz wird im Bundesrat abgelehnt – und geht in den Vermittlungsausschuss Das Warten und Bangen geht weiter: am 14. Oktober hat der Bundesrat den Entwurf der Bundesregierung zum "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" abgelehnt. Damit ist zunächst einmal Zeit gewonnen. Jetzt ist der Vermittlungsausschuss dran, um zu entscheiden, ob es z.B. den Gründungszuschuss nach bisherigem Recht weiterhin geben wird – oder nicht. Der Ausschuss - ein Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates - gibt Empfehlungen ab, entscheidet jedoch nicht selbst. Wir sind (weiter) gespannt, wie diese Empfehlung inhaltlich aussehen wird - und ob es eine einstimmige Empfehlung sein wird. Noch können Sie Ihren Gruendungszuschuss in bisheriger Form beantragen. Zögern Sie also nicht, jetzt noch davon Gebrauch zu machen. Sie haben Fragen hierzu? Rufen oder schreiben Sie uns an. |
| ………4 – 3 – 2 – 1 – 0 – Start! Der Countdown hat begonnen. Das am 23.9.2011 verabschiedete "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" mit gravierenden Kürzungen beim Gründungszuschuss geht am Freitag, 14.10.2011 in den Bundesrat. Ob dieser den Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik folgen wird, bleibt abzuwarten. Zweifel sind jedoch berechtigt. Sobald der Bundesrat diesem Gesetz zustimmt, soll die neue Regelung am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Dieser Termin hat einschneidende Auswirkungen auf arbeitslose Gründungswillige: Um die Förderung in bisheriger Form in Anspruch nehmen zu können, muss der arbeitslose Gründungswillige noch vor dem 1. November 2011 - bzw. vor in Kraft treten des neuen Gesetzes – gründen. Eine Übergangsbestimmung ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen zum Gründungszuschuss auch unter: www.wikipedia.de – Stichwort: "gründungszuschuss". |
| Änderung beim Gründungszuschuss – die Uhr tickt! als Mitglied des VDG – Verband Deutscher Gründungsinitativen - möchten wir Sie über die am 22. September veröffentlichte Pressemitteilung des Verbandsmitglieds Dr. Andreas Lutz von gruendungszuschuss.de weiterleiten, auch wenn wir gehofft hatten, Ihnen bezüglich des Gesetzesvorhabens erfreulichere Nachrichten zukommen lassen zu können. Lesen Sie hier die Pressemeldung (PDF). Die Uhr tickt nun: Spätestens zum 1. November ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Gründungszuschuss - Gerüchten zu Folge kann es auch schon ein paar Tage früher soweit sein. Wir sind sehr gespannt auf die Vergabepraxis nach der Änderung. Sie haben Fragen hierzu? Sie wollen noch gründen und den Gründungszuschuss in der bisherigen Form nutzen? Schreiben Sie uns – oder rufen Sie uns an. Oder melden Sie sich zu einem unserer kostenfreien Orientierungstage an. |
Gründungsförderung: Gründercoaching Deutschland: Für "Jung"-UnternehmerInnen ist es insbesondere nach dem Unternehmensstart wichtig, schwungvoll die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dabei gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Viele UnternehmerInnen schätzen es sehr, wenn sie in dieser Phase eine persönliche Beratung nutzen können. Diese erhalten Sie im Rahmen des "Gründercoaching Deutschland", das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird. |




