Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, sagt zur ersten Finanzierung mit „Agrar-Bürgschaft“ in Baden-Württemberg: „Junge Winzerinnen und Winzer sind von großer Bedeutung für das Genießerland Baden-Württemberg. Als Unternehmerinnen und Unternehmer sind sie bereit Risiken einzugehen. Agrar-Bürgschaften sind eine Möglichkeit für die Winzerinnen und Winzer, Projekte, Existenzgründungen und Betriebserweiterungen zu finanzieren.“
In Kürze: Agrar-Bürgschaften gibt es seit dem 1. Oktober 2015. Es handelt sich um 60-prozentige Bürgschaften für Förderkredite der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank für die Investitionen von Landwirten, Fischzüchtern, Forstwirten und nicht gewerblichen Gartenbauern. Das Geld kommt aus dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI).
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Quelle: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH