Bundesrat stimmt Gesetz zum Bürokratieabbau zu

Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte am 8. November 2019 auch der Bundesrat dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz zu. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung zu Gute kommen.

Aus für den "gelben Schein"
Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst den bisherigen Krankenschein aus Papier ab: Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Schnellerer Check-in im Hotel
Auch der Meldeschein bei Übernachtungen im Hotel ist nach dem Bundestagsbeschluss obsolet. Er musste bisher ausgefüllt, vom Gast persönlich unterschrieben und ein Jahr lang aufbewahrt werden. Ersetzt wird er durch ein elektronisches Meldeverfahren.

Kürzere Aufbewahrung elektronischer Steuerunterlagen
Auch die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen wird vereinfacht: Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Sie können nun fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

Weniger Umsatzsteuervoranmeldungen für Unternehmensgründerinnen und -gründer
Daneben sieht das Gesetz zahlreiche weitere Steuervereinfachungen vor, unter anderem für Gründerinnen und Gründer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben müssen; oder für Lohnsteuerhilfevereine, die Ehrenamtliche unterstützen.

Weniger Statistikpflichten
Zudem reduziert das Gesetz die Statistikpflichten. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren.

Weitere Bemühungen gefordert
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihr Bemühen um Bürokratieentlastung entschieden fortzusetzen und zügig weitere Vorschläge dazu zu erarbeiten. Die Länder kündigen an, den Bund dabei mit Vorschlägen unterstützen.

Die nächsten Schritte
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten vorgelegt. Anschließend kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Zum 1. Januar 2020 soll das Gesetz in Kraft treten. Die begleitende Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür jedoch nicht.

Quelle: Pressemitteilung vom 8.11.2019, Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

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