Chance für Unternehmen:

11.000 geflüchtete Menschen beenden im ersten Halbjahr 2017 Sprachkurse

In Baden-Württemberg ist der Bedarf an Arbeitskräften hoch: Bei den Agenturen für Arbeit im Land sind derzeit über 90.000 offene Arbeitsstellen gemeldet, die allermeisten davon sind sofort zu besetzen. Die hohe Nachfrage wird auch im neuen Jahr anhalten. Für 2017 wird ein Rekordhoch bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung prognostiziert: Experten rechnen mit zusätzlichen 80.000 Jobs in diesem Jahr. Positive Signale für arbeitssuchende Menschen im Land. Auch für eine Vielzahl geflüchteter Menschen ergeben sich dadurch Beschäftigungschancen.

„Auch für 2017 sehen wir keinen Einbruch am Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg. Unternehmen möchte ich darin bestärken, bei der Suche nach der passenden Arbeitskraft alle Gruppen am Arbeitsmarkt in den Blick zu nehmen. Zusätzliche Beschäftigungspotenziale ergeben sich in 2017 durch die Zahl geflüchteter Menschen, die nach beendeten Sprachkursen zunehmend am Arbeitsmarkt ankommen.“ erklärt Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit.

Für das Jahr 2017 rechnet die Behörde im Land mit 30.000 bis 35.000 geflüchteten
Menschen, die nach Abschluss eines Sprachkurses eine Arbeitsstelle suchen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die erfolgreich die durch den Bund finanzierten Integrationskurse und berufsbezogenen Sprachkurse absolviert haben, verfügen in der Regel über ein Sprachniveau von B1.
„Bislang war ein großer Teil der geflüchteten Menschen sprachlich noch nicht fit genug für den Arbeitsmarkt. Diese Situation ändert sich, im ersten Halbjahr 2017 werden in Baden-Württemberg über 11.000 geflüchtete Menschen Sprachkurse beenden und sich auf Jobsuche begeben. Diese Menschen sind motiviert und verfügen über eine solide sprachliche Grundlage, damit der Einstieg in die Arbeitswelt gelingen kann.“ führt Christian Rauch weiter aus.

Die Agenturen für Arbeit im Land begleiten Unternehmen, die Interesse an der
Einstellung eines geflüchteten Menschen haben, von der ersten Idee bis zum Abschluss eines Arbeitsvertrags und darüber hinaus. Auch nach der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses sind umfangreiche Unterstützungsangebote für Unternehmen und Beschäftigte möglich.

Im Rahmen von speziell auf die Bedarfe der geflüchteten Menschen und der Unternehmen abgestimmten Fördermodellen, wie z.B. „Kommit“ können beispielsweise die individuellen Sprachkenntnisse - sollten diese am Arbeitsplatz noch nicht ausreichend sein - Schritt für Schritt in beschäftigungsbegleitenden Sprachkursen verbessert werden.

Eingebettet in die betriebliche Praxis können darüber hinaus Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert werden, sei es in Form einer betrieblichen Ausbildung oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation. Neben der Übernahme der Lehrgangskosten können Arbeitgeber für die Weiterbildungszeit einen finanziellen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Weiterbildung können beispielsweise auch Fahrkosten übernommen werden. Ansprechpartner für interessierte Unternehmen sind die Arbeitgeber-Services der Agenturen für Arbeit.

Service Rufnummer für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Presseinformation Nr.:02/2017

 

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