Corona-Pandemie: Aktuelles zum Kurzarbeitergeld (KUG)
In Folge der Corona-Pandemie hat der Bundestag ein weiteres umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. In diesem enthalten sind auch die Regelungen für Kurzarbeit, die 2021 gelten werden. Welche Regelungen greifen, ist abhängig vom Zeitpunkt, zu dem Kurzarbeit angezeigt wird.
Unter welchen Bedingungen welche Regelungen und Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) ab dem 01. Januar 2021 zutreffen, ist abhängig vom Zeitpunkt, zu dem Betriebe und Unternehmen Kurzarbeit anzeigen.
Eine gute Übersicht und Antworten auf viele Fragestellungen finden Sie hier.
Weitere Fragen beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen unter der Rufnummer 0800/ 4555520.
Quelle: Presseinformation Nr. 76/ 2020 der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg
Aktuelles / Presse
Statistikbehörde »StaLa« zieht um
Statistisches Landesamt verlegt seinen Sitz von ...
Martina Musati wird neue Chefin der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit
Martina Musati ist in Baden-Württemberg und in der ...
Hohe Dynamik auf dem Arbeitsmarkt: Eine Chance zur schnelleren Arbeitsmarktintegration auch von Geflüchteten
268.079 Arbeitslose im Januar ...