Das Teilhabechancengesetz: Chancen für Arbeitslose und Unternehmen

Das 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz bietet langzeitarbeitslosen Menschen neue Perspektiven. Die Jobcenter in Baden-Württemberg setzen knapp 18 Prozent ihres Budgets zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser ein, insgesamt 31,8 Millionen Euro – mit Erfolg, wie Christian Rauch feststellt, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit: „Der Start des Teilhabechancengesetzes, das erst am 14. Dezember letzten Jahres durch den Bundesrat ging, ist trotz der kurzen Vorlaufzeit sehr gut gelungen.“ Bereits in den ersten vier Monaten des Jahres konnten mehr als 700 langzeitarbeitslose Menschen davon profitieren.

Wer mindestens 25 Jahre alt und zwei Jahre oder länger arbeitslos gemeldet ist, kann bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bis zu zwei Jahre durch Lohnkostenzuschüsse unterstützt werden. Ziel ist hier, langzeitarbeitslosen Menschen den Wiedereinstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Anders gestaltet sich die Situation bei Arbeitslosen, die mindestens 25 Jahre alt sind und sechs Jahre oder länger Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen: Solche sehr arbeitsmarktfernen Menschen können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bis zu fünf Jahre unterstützt werden. Dabei können die Lohnkosten in den ersten zwei Jahren in voller Höhe und in den folgenden Jahren anteilig bezuschusst werden. Diese Menschen sollen so die Chance zur Teilhabe am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt im Rahmen einer geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten.

In beiden Programmen erhalten nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Unternehmen außerdem eine beschäftigungsbegleitende Betreuung, die zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses beitragen soll. Weiterhin besteht die Möglichkeit von Zuschüssen zu den Kosten für notwendige berufliche Qualifizierungen der Beschäftigten.

Die Jobcenter sprechen gezielt Unternehmen an, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu gewinnen. Arbeitgeber, die Interesse an der Einstellung eines geförderten Arbeitnehmers haben, erhalten weitere Informationen über den Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit oder das örtliche Jobcenter.

Schon seit Jahren richtet die Regionaldirektion gemeinsam mit der Landesregierung einen besonderen Fokus auf das Thema Langzeitarbeitslosigkeit, unter anderem mit dem Landesarbeitsmarktprogramm Passiv-Aktiv-Transfer. „Die positiven Erfahrungen mit diesem Programm scheinen Früchte zu tragen“, freut sich Christian Rauch. „Insbesondere Kleinunternehmen haben erfreulich schnell in Zeiten eines Fachkräftemangels die Chancen ergriffen und sich den Herausforderungen gestellt.“
Denn das individuelle Leistungsvermögen der Einzelnen ist aufgrund der langen Dauer der Arbeitslosigkeit nicht immer einzuschätzen. Besonders positiv vermerkt Rauch daher, dass geförderte Beschäftigte im Wiedereingliederungsprogramm zu über 70 Prozent bei privaten Unternehmen beschäftigt sind, geförderte Beschäftigte im Teilhabeprogramm zu immerhin fast einem Drittel.

„Es ist wünschenswert, dass nun im zweiten Schritt auch Kommunen und soziale Träger ihren avisierten Beitrag bringen und damit den betroffenen Menschen zusätzliche Chancen eröffnen, nachdem der Gesetzgeber die besondere tarifliche Situation dieser Träger aufgegriffen hat”, betont Rauch. „Denn schon jetzt zeigt sich, dass die durch das Teilhabechancengesetz erfolgte Ergänzung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums ein richtiger Schritt war.“

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Pressemitteilung Nr. 17/ 2019

 


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