Die Bundesagentur für Arbeit wird digitaler

Seit März 2020 ist in der Bundesagentur für Arbeit (BA) viel passiert: Die BA hat die Digitalisierung Ihres Dienstleistungsportfolios stark vorangetrieben.
Sie hat die vergangenen Monate dazu genutzt, viele neue zusätzliche Informationen auf ihrer Webseite bereitzustellen, sowie ihre digitalen Dienstleistungen auszubauen und weiterzuentwickeln.
Benutzerfreundlichkeit steht hierbei im Mittelpunkt der digitalen Behörde.
 
Seit März 2020 Digitalisierung stark vorangetrieben
Die Bundesagentur für Arbeit wird digitaler. Zwar galt dies auch bereits lange vor Corona-Beginn, seit März 2020 hat die BA jedoch die Schlagzahl ihrer Digitalisierungsmaßnahmen deutlich erhöht.
Innerhalb kürzester Zeit hat sie ihre Online-Dienstleistungen ausgebaut und weiterentwickelt. Benutzerfreundlichkeit steht hierbei im Mittelpunkt: Die BA als digitale Behörde stellt mit ihrem Onlineangeboten
ihre Dienstleistungen leicht zugänglich, übersichtlich, ohne Wartezeit und rund um die Uhr zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bekommen so von ihrem PC aus viele Fragen schnell und unkompliziert beantwortet.
Sie können direkt Anträge stellen, für die sie bisher zur Arbeitsagentur oder ins Jobcenter gehen oder zum Hörer greifen mussten.
 
Was ist neu?

  • In den letzten Monaten entstanden 33 neue Inhaltsseiten des BA-Internetauftritts mit aktuellen Informationen zu den Themen Kurzarbeitergeld, Grundsicherung und Arbeitslosengeld I.
  • Neu hinzugekommen sind weitere digitale Dienstleistungen. Eine von ihnen ist beispielsweise der Digitale Lotse für die Grundsicherung. Dieser virtuelle Assistent liefert schnelle Antworten auf gängige Fragen zum Arbeitslosengeld II, leitet zu anderen relevanten eServices weiter und ermöglicht in einigen Fällen eine direkte Überprüfung, ob ein Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung besteht.
  • Weitere Beispiele sind die Kurzarbeit-App und die direkte Upload-Funktion von Dokumenten zum Kurzarbeitergeld auf der BA-Webseite. Die kostenlose Kurzarbeit-App erleichtert die Anzeige und die Antragstellung von Kurzarbeitergeld: Unterlagen können per Smartphone eingescannt, hochgeladen und direkt an die zuständige Arbeitsagentur verschickt werden. Der Chatbot U:DO, ein technisches Dialogsystem, hilft Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch den Anzeigen- und Antragsprozess zur Kurzarbeit. U:DO erstellt nach Beantwortung einfacher Fragen die notwendigen Vordrucke für den Start der Kurzarbeit und die Beantragung von Kurzarbeitergeld. Neu ist, dass Betriebe und Unternehmen über U:DO nun auch Abrechnungslisten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstellen und die Eingaben sogar in einer Datei speichern können.
    Bei zukünftigen Abrechnungslisten müssen dann nicht mehr alle einzelnen Eingaben neu erfasst werden.
  • Auch der Auftritt des BA-Online-Portals ist neugestaltet. Die Startseite zum Bereich eServices Geldleistungen und die persönliche Profilseite, die Nutzerinnen und Nutzern nach ihrer Registrierung zur Verfügung stehen, wurden neu strukturiert.

Auf einer Seite gebündelt befindet sich eine Übersicht über alle Online-Angebote. Über Schnellzugriffe werden Privatpersonen und Unternehmen mit einem Klick zu den einzelnen Angeboten weitergeleitet.
Unternehmen finden in ihrer Übersicht die Kategorien Geldleistungen, Bewerbersuche und Betriebsnummer. Privatpersonen können auf die Kategorien Geldleistungen der Arbeitsagenturen, Jobcenter und Familienkassen, Jobsuche, sowie Berufs- und Studienwahl zugreifen. Seit Ende August ist es möglich, über die persönliche Profilseite einen Antrag auf Erstattung von Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen direkt online zu stellen.
 
Die Digitalisierungsanstrengungen der letzten Monate wurden aktuell durch die IT-Fachwelt honoriert: Am 10. September 2020 wurde die Bundesagentur für Arbeit für ihre „Express-Digitalisierung für Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten“ mit dem ersten Platz des DIGITAL LEADER AWARDS in der Kategorie Society als Vorbild des digitalen Wandels ausgezeichnet.
 
Quelle: Pressemitteilung Nr. 61/ 2020 der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg


 


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