• 218.906 Arbeitslose im Februar 2022
• Quote sinkt auf 3,5 Prozent
• Jugendarbeitslosigkeit bleibt bei 2,3 Prozent
Im Februar geht die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen in Baden-Württemberg gegenüber dem Vormonat für die Jahreszeit ungewöhnlich stark zurück, die Arbeitslosenquote sinkt auf 3,5 Prozent. Die Dynamik am Arbeitsmarkt hat deutlich zugenommen: Es wurden wesentlich mehr Stellen gemeldet als in den letzten beiden Jahren. Die Abgangszahlen in Beschäftigung sind gestiegen, die Zugangszahlen in Arbeitslosigkeit etwas zurückgegangen. Gleichzeitig bleibt der Anteil der der Langzeitarbeitslosen hoch.
Im Februar 2022 waren in Baden-Württemberg 218.906 Menschen arbeitslos gemeldet, 5.790 und damit 2,6 Prozent weniger als im Januar. Damit fällt der Rückgang der Arbeitslosenzahlen gegenüber dem Vormonat ungewöhnlich hoch aus. Die Arbeitslosenquote sinkt auf 3,5 Prozent. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleibt die Arbeitslosenquote gegenüber Januar unverändert. Der Arbeitslosenbestand insgesamt liegt in etwa wieder auf dem Niveau von Februar 2020 (damals 217.520 arbeitslos Gemeldete).
Die Dynamik am Arbeitsmarkt zieht an
„Am Arbeitsmarkt lässt sich ein erfreulicher Aufwärtstrend feststellen“, resümiert Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit. „Ein Zeichen, dass sich die Wirtschaft von den Folgen der Corona-Pandemie erholt, ist die Zahl der gemeldeten Stellen, die mit derzeit gut 105.000 deutlich über dem Niveau der letzten beiden Jahre liegt. Gerade im für Baden-Württemberg wichtigen Maschinenbau sowie in Branchen, die von den Pandemiefolgen besonders betroffen sind – Einzelhandel, Gastgewerbe und Arbeitnehmerüberlassung – hat die Zahl der Stellen stark zugenommen.“
Allerdings gebe es ein Missverhältnis zwischen den geforderten Qualifikationsniveaus in den Stellenausschreibungen und dem Qualifikationsniveau der Arbeitslosen: „Knapp die Hälfte der der Arbeitslosen suchen eine Helferstelle, aber nur gut 20 Prozent der gemeldeten Stellen richten sich an Helfer. Es werden also ganz überwiegend Fachkräfte, Spezialisten oder Experten gesucht. Hier, bei Ungelernten oder nur kurz Angelernten, sehe ich einen hohen Bedarf an Qualifizierung, damit aus ihnen die in einigen Branchen dringend benötigten Fachkräfte werden können. Wir unterstützen Unternehmen und Betriebe dabei. Der Krieg in der Ukraine bringt jedoch neue Unsicherheiten für die Betriebe und den Arbeitsmarkt mit sich“.
Anteil der Langzeitarbeitslosen bleibt hoch
Infolge der Coronakrise beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen – der Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet sind – im Februar 34,7 Prozent, deutlich mehr als noch vor einem Jahr (damals 28,8 Prozent).
Auch hier sieht Christian Rauch Handlungsbedarf: „Gesellschaftliche Teilhabe hängt ganz wesentlich mit einer gesicherten Erwerbstätigkeit zusammen. Dies gilt nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für Kinder und Jugendliche, die in diesen Haushalten leben. Hier gilt es, mit dem Rückgang der Einschränkungen wieder mehr Menschen Angebote zur sozialen Teilhabe zu ermöglichen.“
Entwicklung der Kurzarbeit in Baden-Württemberg
Die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit anzeigen, ist im Vergleich zum Vormonat gesunken. Im Februar zeigten in Baden-Württemberg 1.919 Betriebe für 21.598 Beschäftigte Kurzarbeit an.
Die tatsächlich realisierte Kurzarbeit kann aufgrund der statistischen Erfassungslogik bis August 2021 ausgewiesen werden, alle Zahlen zu späteren Monaten in diesem Jahr sind vorläufige Werte beziehungsweise Hochrechnungen.
Im November 2021 haben demnach in Baden-Württemberg hochgerechnet 108.577 Beschäftigte konjunkturell bedingt kurzgearbeitet. Die Kurzarbeiterquote – der Anteil der Kurzarbeiter an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – betrug damit 2,2 Prozent.
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld soll bis 30. Juni 2022 verlängert werden. Vorgesehen ist eine maximale Bezugsdauer von dann 28 statt wie bisher 24 Monaten.
Beim erleichterten Zugang reicht es aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind, normalerweise muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
Verlängert werden sollen auch erhöhte Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden künftig in der Regel nicht mehr zur Hälfte erstattet, sondern nur noch dann, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.
In der Zeitarbeit läuft die Regelung zur Kurzarbeit am 31. März 2022 aus.
Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bw/kug (sie werden nach Inkrafttreten des Gesetzes aktualisiert).
Betriebe und Unternehmen müssen bei erneuter Kurzarbeit eine neue Anzeige stellen, wenn der letzte Arbeitsausfall und Kurzarbeitergeldbezug mehr als drei Monate zurückliegt. Dies gilt auch dann, wenn ein bewilligter Zeitraum für Kurzarbeit vorliegt.
Quelle: PresseinformationNr. 05/ 2022 der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg