Dynamik am Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg hat nachgelassen

• 214.004 Arbeitslose im November 2021
• Quote sinkt auf 3,4 Prozent
• Jugendarbeitslosigkeit sinkt auf 2,2 Prozent
 
Im November geht die Arbeitslosenquote erneut zurück. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen in Baden-Württemberg sinkt deutlich. Dieser Trend ist durchweg bei allen Personengruppen zu beobachten. Jedoch zeigt sich der Arbeitsmarkt aktuell mit weniger Dynamik. Zu beobachten ist das in den abnehmenden Abgangszahlen in Beschäftigung.
 
Im November 2021 waren in Baden-Württemberg 214.004 Menschen arbeitslos gemeldet, 7.698 weniger als im Oktober 2021. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Im November 2020 hatte sie noch bei 4,2 Prozent gelegen. Aktuell sind 52.884 Menschen weniger arbeitslos gemeldet als im November 2020. Das entspricht einem Rückgang von fast 20 Prozent. Die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist gegenüber dem Vormonat um 0,3 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent gesunken.
 
Rückläufige Dynamik am Arbeitsmarkt
Die Dynamik am Arbeitsmarkt ist im November 2021 im Vergleich zu den letzten Monaten deutlich zurückgegangen. Der Zugang an Personen, die aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus arbeitslos wurden, ist zwar weiterhin rückläufig: 20.253 Personen haben sich im November 2021 aus einer Beschäftigung heraus arbeitslos gemeldet, das sind 5,3 Prozent weniger Menschen als im Oktober 2021.
Ein anderes Bild zeigt sich jedoch bei den Abgängen aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung: Waren es im September 2021 noch 24.500 Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung aufgenommen haben, lag deren Zahl
im Oktober bei rund 21.000 und im November bei knapp 18.400. Das sind im Vergleich zum Oktober 12 Prozent weniger Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung.
Bei den neugemeldeten Stellen lässt sich ein ähnlicher Trend erkennen: Im November 2021 gingen rund 23.400 neue Stellen bei den Arbeitgeber-Services der Arbeitsagenturen ein, das sind lediglich 345 mehr als im Vormonat.  
 
Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, erläutert: „Durch die nachlassende Dynamik wird es für Arbeitssuchende zunehmend schwierig, eine Beschäftigung aufzunehmen.“
Mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation fährt Rauch fort: „Die wirtschaftliche Unsicherheit ist spürbar. Die positive Entwicklung wird durch die schnelle Abfolge von Corona-Maßnahmen und die daraus resultierende Planungsunsicherheit für die Betriebe spürbar ausgebremst. Wir müssen beobachten, wie sich die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt über den Winter weiter fortsetzen.“
 
Entwicklung der Kurzarbeit in Baden-Württemberg
Die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit anzeigen, ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Im November zeigten in Baden-Württemberg 849 Betriebe für 19.449 Beschäftigte Kurzarbeit an.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informierte am 24.11.2021 in einer Pressemitteilung über die bevorstehende Verlängerung zum erleichterten Zugang und zur Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022. Dies bedeutet konkret, dass zum einen die Möglichkeit besteht, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten zu verlängern. Zum anderen wird es bis zum 31. März weiterhin einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld geben:
•    Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent abgesenkt.
•    Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.
•    Der Zugang für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld bleibt bis zum 31. März 2022 eröffnet.
•    Den Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent auf Antrag in pauschalierter Form erstattet.
 
Aufgrund der aktuellen Planungsunsicherheit der Betriebe erinnert Rauch an den Lockdown im vergangenen Winter: „Viele Betriebe, die bereits in Kurzarbeit waren, wussten letztes Jahr nicht, dass sie bei erneuter Kurzarbeit eine neue Anzeige stellen müssen, wenn der Arbeitsausfall und Kurzarbeitergeldbezug mehr als drei Monate zurückliegt. Dies gilt auch dann, wenn ein bewilligter Zeitraum für Kurzarbeit vorliegt. Dadurch haben diese Betriebe Geld verloren.“
 
Die tatsächlich realisierte Kurzarbeit kann aufgrund der statistischen Erfassungslogik bis Mai 2021 ausgewiesen werden, alle Zahlen zu späteren Monaten in diesem Jahr sind vorläufige Werte beziehungsweise Hochrechnungen. Im August 2021 haben demnach in Baden-Württemberg hochgerechnet 101.245 Beschäftigte konjunkturell bedingt kurzgearbeitet. Die Kurzarbeiterquote – der Anteil der Kurzarbeiter an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – betrug damit 2,1 Prozent.

Quelle: Agentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Presseinformation Nr. 45/ 2021

 


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