Für hochqualifiziertes Fremdpersonal gibt es gute Nachrichten. Die neuen Arbeitsmarktgesetzte zu Leiharbeit und Renten-Zuarbeit sollen nicht mehr die Beschäftigung von Freelancern einschränken.
Ursprünglich war im Gesetzentwurf eine Verschärfung der Feststellung einer Scheinselbständigkeit geplant, was einen enormen Einschnitt im Projekt- und Beratungsgeschäft bedeutet hätte.
Quelle: SteadyNews, 28.10.2016