Erste Auswirkungen des Mindestlohns sichtbar
Schon vor dem gesetzlichen Start zum Jahresbeginn 2015 macht sich die Regelung zum Mindestlohn in einzelnen Billiglohn-Branchen bemerkbar.
In einigen Branchen wurden 2014 auch allgemeingültige tarifliche Mindestlöhne neu vereinbart. Die Bundesregierung hat ab dem 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beschlossen. Er soll mit wenigen Ausnahmen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.
In einer zweijährigen Übergangszeit sind für laufende Mindestlohnverträge Bruttostundenverdienste unter 8,50 Euro erlaubt. Dies gilt beispielsweise deutschlandweit in der Fleischwirtschaft und im Friseurhandwerk, in Ostdeutschland und Berlin für den Bereich der Zeitarbeit sowie in der ostdeutschen Gebäudereinigung.
Quelle und weitere Informationen: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 358 vom 10.10.2014
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