Gesetzliche Krankenkassen erlassen Beitragsschulden - bei Meldung bis zum 31.12.2013

Schätzungsweise 100.000 Menschen sind in Deutschland nicht krankenversichert und haben mit nicht gezahlten Beiträgen und Säumniszuschlägen einen Schuldenberg angesammelt.

Nun gibt es einen Ausweg: Laut der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), können diese Schulden komplett erlassen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass man sich bis spätestens zum 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse meldet, bei der man zuletzt versichert war.

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Quellen: Steady News/Spiegel.de

 


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