Gläubiger müssen auf 93 % ihrer Forderungen verzichten

Baden-Württemberg: Rund 97 % der 2010 eröffneten Insolvenzverfahren waren 2017 beendet

Bei Insolvenzverfahren in Baden-Württemberg, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende 2017 beendet wurden, mussten die Gläubiger auf 93 % ihrer Forderungen verzichten. Wie das Statistische Landesamt nach den Ergebnissen der Statistik über beendete Insolvenzverfahren weiter mitteilt, beliefen sich damit die Verluste der Gläubiger auf 1,85 Milliarden (Mrd.) Euro. 682 Millionen (Mill.) Euro entfielen auf die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen und 1,16 Mrd. Euro auf Gläubiger bei Privatinsolvenzen. Unter den Privatinsolvenzen summierten sich auf die zahlenmäßig am stärksten vertretene Gruppe der Verbraucherinsolvenzen die Verluste auf 547 Mill. Euro und auf Insolvenzverfahren ehemals selbstständig Tätiger auf 523 Mill. Euro.

Von den insgesamt 15 142 im Jahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren wurden bis zum 31. 12. 2017 insgesamt 14 660 Verfahren beendet, das waren insgesamt 97 %. Betrachtet man die Beendigungsquoten getrennt nach Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzen, so wiesen die Insolvenzverfahren für Verbraucher mit 99 % eine deutlich höhere Beendigungsquote auf als die Verfahren bei den Unternehmensinsolvenzen (82 %). Generell ist zu beobachten, dass Verbraucherinsolvenzen nach einer merklich kürzeren Laufzeit abgeschlossen werden können als die Unternehmensinsolvenzen, die oftmals wesentlich komplizierter im Verfahren sind. So waren von den im Jahr 2014 eröffneten Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2017, also nach einer Laufzeit von 3 Jahren, bereits 93 % der Verfahren beendet. Bei den Unternehmensinsolvenzen betrug die Quote im selben Zeitraum dagegen nur 38 %.

Weitere Informationen

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pressemitteilung 310/2019

 

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