Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen: 78 Prozent der Anträge erfolgreich

12 Prozent der Anträge konnten nicht anerkannt werden

In Baden‑Württemberg wurden im Jahr 2015 knapp 4 800 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt (+ 13 Prozent). Davon wurden 2 700 nach Bundesrecht und 2 100 nach Landesrecht beantragt. Diese amtliche Datenerhebung des Statistischen Landesamtes wurde mittlerweile zum vierten Mal durchgeführt.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden knapp 15 Prozent mehr Anträge auf Anerkennung einer bundesrechtlich geregelten Berufsqualifikation gestellt. Bei Anträgen nach Landesrecht ergibt sich ein Plus von 10 Prozent, allerdings ist dieses mit Einschränkung zu sehen: 2015 sind im Antragsbestand erstmals zurückgezogene Anträge (157 Verfahren) enthalten und somit Daten, die im Vorjahr nicht berücksichtigt wurden. Bezieht man die zurückgezogenen Anträge nicht in den Vorjahresvergleich mit ein, so ergibt sich ein Plus von knapp 2 Prozent.

Mehr als vier von fünf der nach Bundesrecht und knapp drei von vier der nach Landesrecht gestellten Anträge wurden positiv entschieden. Damit ist der überwiegende Teil der Antragstellerinnen und Antragsteller seinem Ziel, in Deutschland den erlernten Beruf ausüben zu dürfen, einen Schritt näher gekommen. Weiterhin gab es insgesamt 12 Prozent negativ entschiedene Anträge: 10 Prozent nach Bundesrecht und 15 Prozent nach Landesrecht. Für 7 Prozent aller Anträge war Ende 2015 noch keine Entscheidung gefallen: Bei Anträgen nach Bundesrecht stand bei 10 Prozent und bei Anträgen nach Landesrecht bei 4 Prozent die Entscheidung am Stichtag (31.12.2015) noch aus.

Knapp 70 Prozent der Verfahren wurden von Antragstellern aus einem der 15 häufigsten Ausbildungsstaaten in Gang gesetzt. Die meisten Anerkennungsanträge wurden wie bereits im Vorjahr von Personen gestellt, die ihren Beruf in Rumänien erlernt hatten, nämlich jeder achte Antrag (2014: jeder neunte Antrag). Die Zahl der Anträge, in denen Syrien als Ausbildungsstaat angegeben wurde, hat sich von 48 im Jahr 2014 auf 84 im Folgejahr erhöht und macht damit knapp 2 Prozent (2014: 1 Prozent) aller eingereichten Anträge aus. 45 Anträge, also mehr als die Hälfte der Anträge, wurden positiv entschieden, 25 Antragstellende hatten am Stichtag noch keine Entscheidung und 10 Anträge wurden negativ entschieden.

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Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pressemitteilung 323/2016

 


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