Kinderzuschlag: Falschmeldung sorgt für Irritationen

Einen bedingungslosen Kinderzuschlag gibt es nicht

In den sozialen Medien verbreitete sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat. Die starre obere Einkommensgrenze wurde zum 01.01.2020 zwar aufgehoben, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.

Der Kinderzuschlag kann, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen.

Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, lässt sich einfach und schnell mit den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort kann ggf. der Kinderzuschlag auch direkt online beantragt werden.

Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld gibt es im Internet auch unter www.familienkasse.de.

Quelle: Pressemeldung Nr. 06/2020 der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg

 

Aktuelles / Presse

10.03.2024

Statistikbehörde »StaLa« zieht um

Statistisches Landesamt verlegt seinen Sitz von ...

 
05.02.2024

Martina Musati wird neue Chefin der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit

Martina Musati ist in Baden-Württemberg und in der ...