Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, den 21. März 2020.

Die Landesregierung setzt per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft. Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:


  •     Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
  •     Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
  •     Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach oder durch Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
  •     Frisöre müssen schließen.


Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung zur Öffnung und Schließung von Geschäften als PDF-Datei sowie weitere Details zur Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen finden Sie direkt hier.

Quelle: Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg, Stand 20.03.2020

 

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