Leichtere Ahndung von Werbeanrufen mit Bußgeld
In der Praxis war es bisher schwierig, für unerbetene Vertrieb-Telefonanrufe ein Bußgeldverfahren durchzuziehen und die anrufenden Unternehmen zu ahnden.
Ab dem 1. Oktober 2021 ist das leichter geworden. Anrufende Vertriebsmitarbeiter müssen die zuvor erfolgte Zustimmung des Verbrauchers vorliegen haben. Das dahinter stehende Unternehmen muss diese Zustimmung gut dokumentiert haben und fünf Jahre lang aufbewahren. Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht kann die Bundesnetzagentur nun ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.
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Quelle:SteadyNews, Eva Ihnenfeldt, 3.10.2021
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