Muss ich nach der DSGVO ein Löschkonzept haben?

Stephan Hansen-Oest beschäftigt sich seit 1995 mit dem Thema Datenschutz und ist so gesehen wohl ein alter Hase auf dem Gebiet.

In seinen Podcasts geht er auf diverse Themengebiete ein und bietet Lösungsansätze, den Datenschutz in Unternehmen besser zu machen.

Hauptthema des folgenden Podcasts ist die Beantwortung der Frage, ob man nach der DSGVO nun zwingend ein Löschkonzept haben muss oder nicht.

>> Link zum Podcast <<

Die Antwort hier vorab: Die DSGVO verpflichtet nicht unmittelbar dazu, ein Löschkonzept zu haben. Ein Löschkonzept ist aber sehr sinnvoll, um den Grundsatz der Speicherbegrenzung in Art. 5 Abs. 1 lit. e) DSGVO einzuhalten und nachzuweisen. Und dann gibt es in diesem Podcast noch ein paar Tipps zur Erstellung von Löschkonzepten.

Hier dann noch der Link zu dem sehr empfehlenswerten Dokument, von dem Stephan Hansen-Oest in seinem Podcast spricht:

Hammer/Schuler, Leitlinie zur Entwicklung eines Löschkonzepts mit Ableitung von Löschfristen für personenbezogene Daten (PDF)

Quelle: Stephan Hansen-Oest, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

 


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