Oberfinanzdirektion Karlsruhe: Ab dem 1.1.2013 benötigt jede/r Unternehmer/in ein ELSTER-Zertifikat.

Stellen Sie jetzt schon die Weichen dafür.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen sind schon seit einiger Zeit elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Neu ist ab dem 1. Januar 2013, dass für eine solche Übermittlung eine elektronische Authentifizierung gesetzlich vorgeschrieben ist.
„Die Authentifizierung dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Übermittlers. Das Verfahren wird dadurch noch sicherer“, begründet Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe diese Änderung.

Erforderlich dazu ist eine Registrierung unter www.elsteronline.de/eportal . „Die Registrierung besteht aus mehreren Schritten und kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Wer sich erst zum Jahresende registriert, muss Wartezeiten einkalkulieren und riskiert, nicht rechtzeitig auf die neue Übermittlungsart vorbereitet zu sein“, erläutert Andrea Heck diesen erforderlichen Schritt im Vorfeld. Der dringende Rat der Oberfinanzdirektion lautet daher, sich bereits jetzt registrieren zu lassen.

So scheint dabei insbesondere für Arbeitgeber eine Entscheidung für ein „Nicht-persönliches Zertifikat“ (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens sinnvoll. Die neue Rechtslage betrifft auch Anträge auf Dauerfristverlängerung und Anmeldungen zur Sondervorauszahlung.

Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf dem Portal des Finanzamts Baden-Württemberg in der Rubrik Elster.

 

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