„Ohne Zuwanderung wäre der Aufbau am Arbeitsmarkt nicht möglich“

Zum Internationalen Tag der Migranten

Derzeit sind in Baden-Württemberg 740.125 Menschen ausländischer Nationalitätsozialversicherungspflichtig beschäftigt; damit beträgt ihr Anteil an den Beschäftigten 15,9 Prozent, weit mehr als im Bundesdurchschnitt. Über die Hälfte der ausländischen Beschäftigten stammt aus Ländern der EU, ihnen folgen zahlenmäßig Staatsangehörige der Türkei und der Balkanstaaten (Stand: Mai 2018).

Ausländische Beschäftigte sind vor allem im verarbeitenden Gewerbe sowie in den Bereichen Kfz,Handel und Gastgewerbe tätig.„Seit 2010 hat die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Baden-Württemberg im Schnitt um 97.000 Beschäftigte pro Jahr zugenommen. Die Erwerbsmigration aus anderen Ländern war daran beinahe zur Hälfte beteiligt; ohne sie hätte dieser Aufbau nicht stattfinden können“, betont Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit. Dies gelte angesichts des Fachkräfteengpasses in einigen Branchen auch für die kommende Zeit.Gleichzeitig ist der Anteil der Arbeitsuchenden und Arbeitslosen unter ausländischen Staatsangehörigen in Baden-Württemberg überproportional hoch. Ihnen stehen die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Land mit Beratungsangeboten, Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung.In den letzten Jahren kommen zudem Geflüchtete nach Baden-Württemberg, deren sprachliche und berufliche Qualifikationen in vielen Fällen noch nicht den Anforderungen des hiesigen Arbeitsmarkts entsprechen.

Ihnen sollen Integrations- und Deutschkurse, Ausbildungs- und betriebliche Eingliederungsmaßnahmen helfen, den Weg in die Beschäftigung zu finden. Unerlässlich ist dabei die gezielte Einbeziehung der Frauen in Beratung und Förderung, denn ihre Mitwirkung ist unverzichtbar für die Integration der gesamten Familien, vor allem für die Beteiligung der Kinder in Bildung und Ausbildung. So lernen Mütter parallel zum Spracherwerb etwa die außerfamiliäre Kinderbetreuung als Teil der frühkindlichen Bildung kennen. Die Kenntnis hiesiger Werte und Strukturen erleichtert ihnen außerdem die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Um das komplexe Aufenthaltsrecht und das Förderrecht besser bewältigen zu können, setzt die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit seit 2010 flächendeckend Migrationsbeauftragte ein, die nicht nur Zugewanderten, sondern auch Arbeitsagenturen, Jobcentern und ihren Netzwerkpartnern beratend zur Seite stehen.

Seit 2014 können sich die Beauftragten zu Interkulturellen Botschafterinnen und Botschaftern weiterbilden lassen.„Auf der Arbeitgeberseite erlebe ich eine große Offenheit, Geflüchtete einzustellen und auszubilden“, meint dazu Christian Rauch. „Voraussetzung dafür ist freilich eine ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache, insbesondere wenn es um Fachkräfte geht.“ Auch in das 2019 in Kraft tretende Einwanderungsgesetz setzt Rauch Hoffnungen – solange es von qualifizierter Integrationsunterstützung begleitet wird: „Ein Gesetz allein kann noch nichts bewirken. Wichtig ist, dass wir es durch entsprechende Strukturen auch umsetzen.“

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Pressemitteilung Nr. 28 / 2018

 


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