Wiedereinführung der Meisterpflicht
Für 12 Berufe gilt die neue Regelung
2004 wurde die Meisterpflicht in 53 Handwerksberufen aufgehoben. Nun soll sie in zwölf Gewerken wieder eingeführt werden.
Ein entsprechender Gesetzentwurf soll jetzt zügig in den Bundestag eingebracht werden, so dass die Änderung der Handwerksordnung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Es geht um diese Berufe:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
>> Alle Details sind hier zu finden
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Aktuelles / Presse
10.03.2024
Statistikbehörde »StaLa« zieht um
Statistisches Landesamt verlegt seinen Sitz von ...
»»» weiterlesen ...
05.02.2024
Martina Musati wird neue Chefin der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit
Martina Musati ist in Baden-Württemberg und in der ...
»»» weiterlesen ...
01.02.2024
Hohe Dynamik auf dem Arbeitsmarkt: Eine Chance zur schnelleren Arbeitsmarktintegration auch von Geflüchteten
268.079 Arbeitslose im Januar ...
»»» weiterlesen ...