Wiedereinführung der Meisterpflicht

Für 12 Berufe gilt die neue Regelung

2004 wurde die Meisterpflicht in 53 Handwerksberufen aufgehoben. Nun soll sie in zwölf Gewerken wieder eingeführt werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf soll jetzt zügig in den Bundestag eingebracht werden, so dass die Änderung der Handwerksordnung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Es geht um diese Berufe:

  •     Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  •     Betonstein- und Terrazzohersteller
  •     Estrichleger
  •     Behälter- und Apparatebauer
  •     Parkettleger
  •     Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  •     Drechsler und Holzspielzeugmacher
  •     Böttcher
  •     Glasveredler
  •     Schilder- und Lichtreklamehersteller
  •     Raumausstatter
  •     Orgel- und Harmoniumbauer

>> Alle Details sind hier zu finden

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 


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