Wohngeldstärkung: Deutliche Leistungsverbesserungen ab 1. Januar 2020

Zum 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes in Kraft. Durch eine spürbare Erhöhung des Wohngeldes wird sich die Zahl der Haushalte in der Stadt Stuttgart, die im Laufe des Jahres 2020 Wohngeld beziehen, gegenüber 2019 voraussichtlich um rund 30 Prozent auf 6.700 Haushalte erhöhen.

Ob und in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der zuschussfähigen Miete und dem Einkommen ab. Mietern und Eigentümern, die die Kosten für ihren selbstgenutzten Wohnraum nicht vollständig aus eigenem Einkommen decken können, ist daher zu empfehlen, durch einen Antrag prüfen zu lassen, ob nach den Leistungsverbesserungen durch das Wohngeldstärkungsgesetz für sie ein Wohngeldanspruch besteht.

Von der Wohngelderhöhung profitieren jedoch nicht nur diejenigen, die ab dem 1. Januar 2020 einen erneuten oder erstmaligen Wohngeldantrag stellen, sondern auch Personen, die aktuell bereits Wohngeld beziehen und bei denen der Bewilligungszeitraum 2020 endet.

Was dies genau bedeutet, lesen Sie hier nach.

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 17.12.2019

 

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