Der "Beipackzettel" der Versicherung – zu „Risiken und Nebenwirkungen“ fragen Sie ihren Honorarberater

Nach ständiger Rechtssprechung des Senats! (IV ZR 248/01) sind:
Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss; dabei kommt es auf die Verständnis-möglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
 
Mit den Versicherungsbedingungen ist der berühmte "Beipackzettel", das oft undurchschaubare, schwer lesbare und komplizierte Kleingedruckte des Versicherungsvertrages gemeint. Dabei ist der "Beipackzettel" gespickt mit juristischen Fachbegriffen und Formulierungen wie "unverzüglich", "deliktunfähig", "Obliegenheiten", "Forderungsausfall", "abstrakte Verweisung", "Allmählichkeits-schäden" und sonstige Verklausulierungen sowie medizinischen Fachtermini wie "carcinoma in situ" oder "Myokardie" bei der Absicherung biometrischer Risiken, die Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse nicht gerade in die Lage der verständigen Würdigung und einer Erkennnung des Sinnzusammenhangs versetzen.
 
Die Erfahrung lehrt, dass sich viele Versicherungsnehmer eher vollkommen überfordert fühlen. Auf eine aufmerksame Durchsicht des Beipackzettels wird dann verzichtet und die „Risiken und Nebenwirkungen“ vor Unterzeichnung des Antrages können damit nicht wahrgenommen und entdeckt werden.

Ziele

In unserer Präsentation geht es genau um die Sensibilisierung für die Inhalte des "Beipackzettels" der Versicherungen. Es wird aufgezeigt, auf was genau zu achten ist und wie Fehler beim Abschluss einer Versicherung vermieden werden können - Fachtermini werden in die deutsche Sprache übersetzt und Verklausulierungen werden aufgelöst.   

Inhalte

Methode


Dauer

09.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Kosten

Anmeldung

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